Infos zur Bezahlung

Bezahlung in der Tierarztpraxis Unterhaching

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Wir Tierärzte sind bei der Abrechnung unserer Leistungen an gesetzliche Vorgaben gebunden.

In der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 27.07.2017 , der zur Zeit gültigen Fassung, ist die Abrechnung von tierärztlichen Leistungen geregelt. Der Tierarzt kann frei zwischen dem einfachen und dreifachen Satz wählen. Der gewählte Satz ist abhängig von dem entstandenen (zeitlichen) Aufwand und der örtlich vorgegebenen Kostenstruktur. Zusätzlich werden sogenannte Verbrauchsmaterialien (Spritzen,Kanülen, Skalpelle, Nahtmaterial etc.) in Rechnung gestellt. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19% wird zusätzlich auf die erbrachten Leistungen, angewendeten und abgegebenen Medikamente berechnet.

Die Preisberechnung der angewendeten und abgegebenen Medikamente erfolgt nach der sogenannten Arzneimittelpreisabgabeverordnung (AMVO).

Gerne überreichen wir Ihnen nach Begleichung der Kosten eine detaillierte Rechnungsaufstellung.

Wir möchten unsere Zeit haupsächlich unseren Patienten widmen. Deshalb erfolgt die Bezahlung der anfallenden Kosten sofort nach jeder Behandlung in bar oder mittels EC-Karte mit Pineingabe.

Falls sie Fragen zu einer Rechnung haben oder vor einer Behandlung einen unverbindlichen Kostenvoranschlag wünschen, sprechen sie uns bitte an.